Verkaufsbedingungen
1. Anwendung dieser Bedingungen:
1.1. Der nachstehend qualifizierte Verkäufer ist SARL SWIMART mit Hauptsitz in der Rue de la Fontaine, 12. Reilhac – 43300 Mazeyrat-d’Allier. SIRET 43901372300010 – MwSt. FR13439013723.
1.2. Als Käufer wird im Folgenden das Unternehmen oder die natürliche Person bezeichnet, die dem vom Verkäufer abgegebenen Angebot des Preisnachlasses zustimmt.
1.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen des Käufers beim Verkäufer und für alle diese bindenden Kaufverträge, einschließlich etwaiger Zusatzleistungen. Sie sind unter folgender Internetadresse verfügbar: http://www.swimart.fr/cgv. Sie sind allen vom Verkäufer übermittelten Unterlagen beigefügt.
1.4. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer spätestens bei der Annahme des Preisangebots des Verkäufers anzugeben, ob die Bestellung aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Sofern nicht anders angegeben, erkennen die Parteien an, dass die Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung in Bezug auf diese Bedingungen ergeben, hauptsächlich am Sitz des Verkäufers, am Sitz einer oder mehrerer seiner Tochtergesellschaften oder am Sitz des Verkäufers entstehen und/oder erfüllt werden eines seiner Lagerhäuser.
1.5. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen schließen mangels schriftlicher Annahme durch den Verkäufer alle anderen allgemeinen und besonderen Bedingungen des Käufers aus.
2. Bestellung:
2.1. Während seines Besuchs auf der Website des Verkäufers wählt der Käufer die Art und Menge der gewünschten Waren sowie die Besonderheiten, die er mit diesen Waren versehen sehen möchte. Der Käufer vervollständigt die ihn betreffenden persönlichen Daten und übermittelt seine Preisanfrage an den Verkäufer. Der Verkäufer sendet dem Käufer so schnell wie möglich per Post ein Preisangebot zurück, das die Eigenschaften der gewünschten Ware enthält, alles vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Innerhalb von 31 Tagen nach dieser Absendung nimmt der Käufer die Preisminderung unter Androhung der Nichtigkeit des Angebots an. Im Falle von Änderungen durch den Käufer sendet der Verkäufer einen neuen Preisnachlass, der zu den oben genannten Bedingungen gültig ist. Die Annahme des endgültigen Preisnachlasses stellt den Abschluss des Kaufvertrags dar und unterwirft die Parteien diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer sendet dem Käufer eine Auftragsbestätigung.
2.2. Angebote gelten im Rahmen der verfügbaren Bestände. Französisch ist die einzige Sprache, die für den Vertragsschluss und während seiner Ausführung verwendet wird.
3. Preis und Zahlung:
3.1. Der in der Preisminderung angegebene Verkaufspreis kann bis zur Annahme durch den Käufer geändert werden, was ihn endgültig macht, außer in Fällen höherer Gewalt.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers in Euro, bar und ohne Abzug am Sitz des Verkäufers oder auf dessen Bankkonto zahlbar.
3.3. Jede Reklamation bezüglich der Rechnung muss dem Verkäufer spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt.
3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Bildung zusätzlicher realer oder persönlicher Sicherheiten zu verlangen. In Ermangelung einer solchen Satzung gilt jede Verpflichtung zwischen den Parteien als null und nichtig.
3.5. Bei Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach Versand schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kapitalbetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, sowie eine Pauschalvergütung in Höhe eines Gesamtbetrages
15 % des Hauptbetrags der Bestellung ohne Mehrwertsteuer, Zinsen und Kosten mit einem Mindestbetrag von 75 EUR (Art. L.441-3, Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs).
3.6. Bei Nichteinhaltung einer einmaligen Zahlungsfrist durch den Käufer, aus welchen Gründen auch immer, werden alle nachfolgenden Zahlungen spätestens bei der nächsten Bestellung durch den Käufer geleistet. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer in diesem Fall das Recht vor, die Ausführung anderer laufender Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge auszusetzen.
3.7. Im Falle einer gerichtlichen Beitreibung einer Rechnung haftet der Käufer auch für angemessene Beitreibungskosten, wie Anwaltskosten und interne Verwaltungskosten, die die Höhe dieser pauschalen Entschädigung übersteigen würden.
4. Lieferung:
4.1. Außer beim Verkauf an den Verbraucher trägt der Käufer den Transport und die Risiken im Zusammenhang mit den Produkten, sobald sie in Besitz genommen werden und andernfalls, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Falls
wo der Käufer einen anderen Liefer-, Abtransport- und ggf. Lagerort bestimmen würde
Produkte erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.
4.2. Die Parteien stimmen ausdrücklich darin überein, dass etwaige Lieferzeitangaben nur informativ sind. Es kann kein Lieferverzug entstehenführen dann zur Kündigung des Vertrages durch den Käufer
des Verkaufs oder Zahlung von Schadensersatz, der vom Verkäufer zu zahlen ist.
4.3. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, den Verkauf seiner Produkte aufgrund der Verfügbarkeit von Lagerbeständen oder aus anderen berechtigten Gründen abzulehnen, und behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Die Preise schließen Paletten, Verpackung und sonstige Nebenkosten nicht ein. Die Bedingungen für die Rücknahme von Paletten und Verpackungen werden durch besondere Vereinbarung festgelegt.
5. Eigentumsvorbehalt:
5.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises einschließlich Verzugszinsen und etwaiger Entschädigungen Eigentum des Verkäufers.
5.2. Bei Nichtzahlung des Preises am Fälligkeitstag behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Produkte auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung seiner Produkte darf der Käufer diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht weiterverkaufen oder verpfänden.
5.3. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, falls die gelieferten und unbezahlten Produkte in den vom Käufer gemieteten Räumlichkeiten gefunden werden.
5.4. Ebenso verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer über jeden Zugriff Dritter auf die verkauften Produkte zu informieren, deren Preis nicht vollständig bezahlt wurde.
6. Gewährleistung:
Der Käufer verpflichtet sich, die an ihn gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Annahme gemäß seinen Fähigkeiten sorgfältig zu untersuchen.
6.1. Jede Anzeige eines offensichtlichen Mangels oder einer Vertragswidrigkeit, die die gelieferten Produkte betrifft, muss dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Produkte mitgeteilt werden.
6.2. Der Erhalt der Produkte durch den Käufer oder seine Vertreter gilt als Deckung für alle offensichtlichen Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden können.
6.3. Jede Anzeige eines versteckten Mangels der gelieferten Produkte muss dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden
fünfzehn Tage nach Entdeckung dieser Mängel durch den Käufer oder ab dem Zeitpunkt, an dem er sie vernünftigerweise hätte entdecken können.
6.4. Jegliche Klage wegen versteckter Mängel muss innerhalb von dreißig Tagen nach Entdeckung der Mängel durch den Käufer oder ab dem Zeitpunkt, an dem er sie vernünftigerweise hätte entdecken können, oder ab dem Tag des Scheiterns der Gespräche im Hinblick auf eine Klage erhoben werden gütliche Einigung.
6.5. Kein Produkt kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ihm an den Verkäufer zurückgesandt werden.
6.6. Während eines Jahres ab Lieferung der Produkte beschränkt sich die Gewährleistung des Verkäufers ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Produkte oder auf die Rückerstattung oder Minderung des in Rechnung gestellten Preises ohne jegliche andere Entschädigung.
6.7. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen bei Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Produkte und durch Verschulden des Geschädigten oder einer Person, für die der Geschädigte verantwortlich ist, gemeinschaftlich verursacht wurden.
6.8. Die Garantie erlischt nach diesem Zeitraum von einem Jahr. 8. Höhere Gewalt:
8.1. Der Eintritt von Ereignissen wie insbesondere Produktions-, Transport- oder Lieferstörungen, Streiks, Aussperrungen, Embargos, Kriege, Terroranschläge oder Folgen eines Angriffs, Rohstoffmangel, Epidemien, Unwetter und ganz allgemein.
jedes Ereignis ähnlicher Art, das die Parteien oder ihren Lieferanten betrifft und die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen verzögert oder unmöglich macht, die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen auszusetzen.
8.2. Die Partei, die sich auf ein solches Ereignis beruft, wird die andere Partei so schnell wie möglich über den Nachweis des Ereignisses informieren. Die Erfüllung seiner Verpflichtungen wird bis zur Benachrichtigung über das Ende der Veranstaltung ausgesetzt, wobei davon ausgegangen wird, dass keine Partei Schadensersatz verlangen kann.
an die andere Partei.
8.3. Die Parteien werden alle Anstrengungen unternehmen, um die verursachten Schwierigkeiten und/oder Schäden zu verringern.
8.4. Wenn die höhere Gewalt länger als 60 Tage andauert, werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um die anschließende Durchführung des Kaufvertrags neu zu verhandeln.
8.5. Wird keine Vereinbarung getroffen, hat jede Partei das Recht, diese durch Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
9. Untervergabe und Abtretung:
Der Verkäufer kann die Ausführung des Verkaufs ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an Dritte vergeben. Er kann den Verkauf auch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ganz oder teilweise an Dritte übertragen.
10. Datenschutz:
10.1. Die Verarbeitung der vom Käufer erhaltenen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer hat die folgenden Zwecke, die Ausführung dieser Vereinbarung, die Verwaltung des Kundenstamms, die Förderung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers, die Einrichtung personalisierter Informationskampagnen und Direktmarketing, einschließlich per Email.
10.2. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist der Geschäftsführer des Verkäufers.
10.3. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen, die darunter fallen, zu melden. Vertrag, zu dem ausschließlichen Zweck, die verkauften Produkte und/oder die vom Verkäufer angebotenen Dienstleistungen zu bewerben. Die Durchführung dieser Aktion unterliegt dem Käufer, der diese Genehmigung jederzeit widerrufen kann. Der Käufer kann jedoch niemals, aus welchem Grund auch immer, Schadensersatz als Folge dieser Werbeaktion verlangen.
10.4. Der Käufer hat jederzeit ein Recht auf Zugang, Kontrolle und Berichtigung, Rückgabe oder kostenlose Übermittlung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Artikel 16 ff. der DSGVO.
11. Allgemeines:
11.1. Die Tatsache, dass der Verkäufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Inanspruchnahme ausgelegt werden.
11.2. Die Nichtigkeit oder Unanwendbarkeit einer der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht
kann die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Klauseln beeinträchtigen. Gegebenenfalls verpflichten sich die Parteien
die nichtige oder unanwendbare Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der nichtigen oder unanwendbaren Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
11.3. Jegliche Kommunikation oder Benachrichtigung zwischen den Parteien erfolgt gültig per Einschreiben, Fax, E-Mail mit Rückschein, für die
Verkäufer an seinem Sitz und für den Käufer an seinem Sitz oder Wohnsitz.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
12.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht, auch im Falle von Mahnverfahren, Nebenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens auszuschließen.
12.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Ausführung und der Auslegung seiner Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie aller Verträge, auf die sie Anwendung finden und die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts in Le Puy en Velay.